Im Landkreis Osterholz – Familienfreundlich – Verträge etc.
Grundlage der Arbeitsverträge für Ärzte am Kreiskrankenhaus ist der
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
kurz TV-Ärzte/VKA (als PDF-Datei lesen), die danach gezahlten Tabellengehälter sind beispielsweise auf den Seiten des Marburger Bundes ersichtlich.
