Grundlage der Arbeitsverträge für Ärzte am Kreiskrankenhaus ist der

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

kurz TV-Ärzte/VKA (als PDF-Datei lesen), die danach gezahlten Tabellengehälter sind beispielsweise auf den Seiten des Marburger Bundes ersichtlich.